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Gebühren & Recht
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-->.....zu den Satzungstexten.....
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Ab dem 1.1.2011 gelten neue Gebührensätze für den Abwasserbereich. Vorausgegangen war eine Gebührenneukalkulation aller Abwassergebührensätze für 2011 und die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung durch Ratsbeschluss vom 20.12.2010. Hier eine Übersicht über die ab dem 1.1.2011 geltenden Gebührensätze:
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a) Trinkwasser pro m³; |
1,61 Euro |
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b) Wasserzähler Qn 2,5, 6 und 10 mtl. |
8,03 Euro |
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c) Grundgebühr Schmutzwasser je öffentlichem Wasserzähler mtl. |
5,00 Euro |
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d) Schmutzwasserableitung je m³; |
3,28 Euro |
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e) Niederschlagswassereinleitung pro qm |
0,75 Euro |
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f) Abwasser aus geschlossenen Gruben je m³ |
8,76 Euro |
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g) Klärschlamm je m³ |
87,60 Euro |
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h) Kleineinleiterabgabe je m³ Trinkwasserbezug |
2,21 Euro |
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Die Gebühren zu a) und b) verstehen sich inkl. der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 %.
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Bis zum 31.12.2010 galten die folgenden Gebührensätze:
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a) Trinkwasser pro m³; |
1,61 Euro |
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b) Wasserzähler Qn 2,5, 6 und 10 mtl. |
8,03 Euro |
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c) Schmutzwasserableitung pro m³ |
3,66 Euro |
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d) Niederschlagswassereinleitung pro qm |
0,59 Euro |
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Die Gebühren zu a) und b) verstehen sich inkl. der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 %.
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Die Beitragssätze pro qm maßgebliche Grundstücksfläche betragen:
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Kanalanschluss je m² |
9,20 Euro |
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Wasseranschluss je m² |
1,20 Euro |
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Der Wasseranschlussbeitragssatz versteht sich inkl. der ermäßigten Umsatzsteuer von 7 %. Je nach örtlich vorhandenem Kanalsystem wird ein reduzierter Kanalanschlussbeitragssatz fällig. Nähere Informationen rund um das Thema "Beiträge" bei unserem Mitarbeiter Markus Stricker (02243 / 89201).
Unsere Bankverbindungen:
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KSK Köln, BLZ 37050299, Konto-Nr. 3003237 oder |
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Volksbank Bonn Rhein-Sieg, BLZ 38060186, Konto-Nr. 3404331026 |
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Oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Das entsprechende Formular können Sie hier herunterladen.
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Wasser - und Abwassergebühren jeden Monat überweisen
Aus gegebenem Anlass möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Kunden, die ihre Wasser- u. Abwassergebührenabschläge überweisen (keine Einzugsermächtigung erteilt), die Möglichkeit haben, jeden Monat Zahlungen zu leisten. Zwar sind nur alle zwei Monate Abschläge fällig, mit dem „richtigen“ Zahlungsrhythmus ist es trotzdem möglich, monatlich nach hier zu überweisen ohne eine Mahnung zu riskieren. Nähere Informationen hierzu erteilen Ihnen telefonisch gerne Andrea Zimmermann unter 02243 / 89159 oder Michael Rözel unter 02243 / 89207.
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