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Neue Abwassergebühren
Ab dem 1.1.2011 gelten die neuen Gebührensätze für den Abwasserbereich. Vorausgegangen war eine Gebührenneukalkulation aller Abwassergebührensätze für 2011 und die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung durch Ratsbeschluss vom 20.12.2010. Den vollständigen Text der Satzung finden Sie hier.
Für die Einleitung von Schmutzwasser wurde neben der Benutzungsgebühr eine monatliche Grundgebühr von 5 Euro je öffentlichem Wasserzähler eingeführt. Die Benutzungsgebühr je Kubikmeter Schmutzwasser konnte dadurch von 3,66 Euro auf 3,28 Euro abgesenkt werden. Für einen 4- Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch von 144 cbm ergibt sich gegenüber den bisherigen Gebühren eine prozentuale Steigerung von 1 %, für einen 2-Personen-Haushalt mit 72 cbm eine von 12,4 %.
Die Niederschlagwassergebühr erhöht sich in 2011 von 0,59 Euro auf 0,75 Euro je Quadratmeter abflusswirksame Fläche pro Jahr.
Hauptursache für die Gebührenerhöhungen sind die millionenschweren Investitionen in die notwendige hydraulische Verbesserung des Mischwasserkanalnetzes durch den Bau des rund 3 km langen Entlastungssammlers. Unter anderem sollen dadurch Rückstau- und Überflutungsschäden vermieden werden. Außerdem bedingen die verschärften Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung steigende Investitions- und Unterhaltungskosten z.B. durch den Bau neuer Regenklärbecken.
Die Gebührensätze für die direkte Einbringung von Klärschlamm aus vollbiologischen Grundstückskläranlagen, von Abwasser aus geschlossenen Gruben und die Kleineinleiterabgabe wurden ebenfalls neu kalkuliert. Ab dem 1.1.2011 gelten die folgenden Gebühren für die direkte Einlieferung von Abwasser in die gemeindliche Kläranlage:
- Abwasser aus geschlossenen Gruben (Kanal auf Rädern) 8, 76 Euro je cbm; eingebrachte Abwassermenge
- Klärschlamm 87,60 Euro/ je cbm; eingebrachte Klärschlammmenge
- Kleineinleiterabgabe 2,21 Euro/ je cbm; Trinkwasserbezug
Die vorgenannten Gebühren beinhalten nicht die Transportkosten zur Kläranlage. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für die Einbringung des Abwassers aus geschlossenen Gruben zukünftig nicht mehr nach dem Trinkwasserbezug, sondern nach eingelieferten Abwassermenge, berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt deshalb nicht mehr mit der Jahresverbrauchsabrechnung, sondern separat über einzelne Kostenbescheide.
Auch nach der Gebührenerhöhung zum 1.1.2011 bewegen sich die Eitorfer Abwassergebühren im Vergleich zu unseren Nachbarkommunen immer noch auf einem vergleichsweise günstigen Niveau.